Leistungen

Fünf Aufgabenfelder.

Raumplanung ist ein langsames Geschäft: Eine Ortsplanungsrevision dauert vier bis acht Jahre. Wer das nicht aushält, sollte nicht damit anfangen.

01

Ortsplanungsrevision

Gesamtrevision von Zonenplan und Bau- und Zonenordnung, von der Analyse bis zur Genehmigung durch den Kanton. Mit allem, was politisch dazugehört.

4 – 8 JahreFür Gemeinden
02

Quartier- & Gestaltungspläne

Für grössere Areale: Nutzungsverteilung, Erschliessung, Freiraum und Gestaltung. Der Rahmen, in dem dann konkret gebaut wird.

1 – 3 JahreAreal
03

Verdichtungsstudien

Wo kann innen entwickelt werden, ohne dass die Qualität leidet? Die zentrale Frage der Schweizer Raumplanung seit der RPG-Revision.

6 – 12 MonateInnenentwicklung
04

Baubewilligungsberatung

Für private Bauherrschaften bei schwierigen Vorhaben: Ausnützung, Grenzabstände, Denkmalschutz, Einsprachen. Vor dem Gesuch, nicht danach.

laufendPrivat
05

Mitwirkung & Kommunikation

Informationsveranstaltungen, Workshops, schriftliche Mitwirkung. Der Teil, der über Annahme oder Ablehnung entscheidet.

begleitendPolitisch

Wir arbeiten für Gemeinden und für Private — nie am selben Objekt und nie in derselben Sache. Interessenkonflikte legen wir offen, bevor sie entstehen.

Luftaufnahme eines gewachsenen Dorfes mit Feldern und Siedlung

Verdichtung

Innenentwicklung ist unbeliebt und richtig.

„Verdichten heisst für die meisten: bei den anderen. In der eigenen Nachbarschaft wird es schnell konkret.“

Seit der RPG-Revision müssen Gemeinden zuerst nach innen entwickeln, bevor sie einzonen dürfen. Das ist fachlich unbestritten und politisch anstrengend. Unsere Erfahrung: Verdichtung wird akzeptiert, wenn sie mit Qualität einhergeht — mit Freiräumen, guter Gestaltung und einem sichtbaren Nutzen für das Quartier. Ohne das bleibt es eine Zumutung, die man an der Urne ablehnt.

RPG

Innen vor aussen

Einzonungen sind nur noch möglich, wenn die Reserven im Siedlungsgebiet ausgeschöpft sind.

Qualität

Die Bedingung

Verdichtung ohne Freiraumqualität scheitert politisch — fast immer, und zu Recht.

15

Jahre

Bemessungshorizont für den Baulandbedarf. Wer mehr Bauzone hat, muss auszonen.

Frühe

Mitwirkung

Wer erst bei der öffentlichen Auflage informiert, hat die Abstimmung meist schon verloren.

Mitwirkung

Vier Regeln für Beteiligung.

Mitwirkungsverfahren, die als Alibi durchgeführt werden, richten mehr Schaden an als keine. Das merkt jede Bevölkerung sofort.

Öffentliche Mitwirkungsveranstaltung mit Plänen an der Wand Mitwirkung
  • Früh

    Bevor entschieden ist

    Wenn die Variante schon feststeht, ist es keine Mitwirkung, sondern eine Präsentation. Das durchschaut jeder.

  • Ehrlich

    Über Spielräume

    Sagen, was verhandelbar ist und was nicht. Vieles ist durch übergeordnetes Recht vorgegeben — das darf man auch so sagen.

  • Verständlich

    Ohne Fachjargon

    Ausnützungsziffer, Nutzungsübertragung, Mehrwertabgabe. Wer diese Begriffe nicht erklärt, schliesst die Hälfte des Publikums aus.

  • Nachvollziehbar

    Was wurde übernommen

    Nach jeder Mitwirkung ein Bericht: Welche Einwände kamen, welche wurden berücksichtigt und warum die anderen nicht.

Ablauf

Vier Phasen einer Ortsplanungsrevision.

Analyse & Leitbild

Bestandsaufnahme, Bevölkerungsprognose, Baulandreserven. Daraus ein räumliches Leitbild, das die Gemeindeversammlung mitträgt.

Vorentwurf & Mitwirkung

Erste Planentwürfe, öffentliche Mitwirkung, Auswertung. Hier zeigt sich, ob das Leitbild trägt oder ob nachgebessert werden muss.

Vorprüfung

Der Kanton prüft, ob die Planung dem übergeordneten Recht entspricht. Das dauert Monate und bringt fast immer Auflagen.

Auflage & Beschluss

Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit, Behandlung der Einsprachen, Beschluss durch die Gemeinde, Genehmigung durch den Kanton.

Fragen

Häufig gefragt.

Vier bis acht Jahre, je nach Gemeindegrösse und politischer Lage. Wer mit zwei Jahren rechnet, plant an der Realität vorbei — und wer das verspricht, kennt das Verfahren nicht.

Für eine Gemeinde mit 2'000 Einwohnenden zwischen 150'000 und 350'000 Franken über die ganze Laufzeit, inklusive Fachberichte. Kantonsbeiträge sind teilweise möglich.

Anregen ja, beantragen im engeren Sinn nein — die Nutzungsplanung liegt bei der Gemeinde. Wir prüfen, ob Ihr Anliegen in eine laufende Revision passt und wie es fachlich begründet werden kann.

Wer durch eine Einzonung oder Aufzonung profitiert, muss einen Teil des Planungsmehrwerts abgeben. Die Sätze sind kantonal geregelt und liegen zwischen 20 und 50 Prozent.

Bei privaten Bauvorhaben ja — meist geht es darum, ein Projekt so anzupassen, dass die Einsprache gegenstandslos wird. Das ist schneller und billiger als jedes Rechtsmittelverfahren.

Kontakt

Reden wir über den Zeitraum.

Raumplanung braucht Geduld und politische Begleitung. Im ersten Gespräch klären wir, was realistisch ist — auch zeitlich.

Wir arbeiten für Gemeinden und Private in der Deutschschweiz. Für Gemeindeversammlungen und Informationsanlässe sind wir abends verfügbar.

  • BüroKirchgasse 22, 8302 Kloten
  • Telefon+41 44 000 00 00
  • E-Mailkontakt@ortsbild-planung.ch
  • Montag – Freitag08.00 – 17.30
  • Anlässeauch abends
  • Erstgesprächkostenlos