
Patent- & Markenanwälte · Zürich
Eine gute Idee gehört Ihnen erst,
wenn sie angemeldet ist.
Wer seine Erfindung an einer Messe zeigt, bevor sie angemeldet ist, kann sie danach nicht mehr patentieren. Wir sorgen dafür, dass die Reihenfolge stimmt — und dass Sie nur schützen, was den Aufwand wert ist.
Leistungen
Fünf Aufgaben rund um geistiges Eigentum.
Wir arbeiten für KMU, Start-ups und Hochschulen — vom ersten Prototyp bis zum Verletzungsstreit. Und wir sagen ehrlich, wenn sich ein Patent nicht lohnt.
Patentanmeldung
Ausarbeitung der Anmeldung mit Ansprüchen und Zeichnungen, Einreichung in der Schweiz, Europa oder international. Der Text entscheidet über den Schutzumfang.
Marken
Recherche, Anmeldung und Überwachung von Wort-, Bild- und kombinierten Marken in der Schweiz und international.
Designs
Schutz für die äussere Gestaltung von Produkten — schnell, günstig und bei formstarken Produkten oft wirksamer als ein Patent.
Recherchen
Vor jeder Anmeldung: Gibt es das schon? Wir recherchieren Stand der Technik und Freedom-to-Operate, bevor Sie investieren.
Streitigkeiten
Abmahnung, Verteidigung, Einspruch und Nichtigkeitsverfahren — in Zusammenarbeit mit Prozessanwälten, wenn es vor Gericht geht.
Die Erstberatung von einer Stunde ist kostenlos und vertraulich — auch ohne Geheimhaltungsvereinbarung, weil wir dem Berufsgeheimnis unterstehen.

Der Zeitpunkt
Der häufigste Fehler passiert vor dem ersten Gespräch.
„Wer seine Erfindung an der Messe zeigt, hat sie damit veröffentlicht. Danach ist sie in Europa nicht mehr patentierbar.“
Neuheit ist absolut: Jede Veröffentlichung vor dem Anmeldetag zerstört sie — auch die eigene. Messeauftritte, LinkedIn-Posts, Fachvorträge, ein Prototyp beim Kunden ohne Geheimhaltungsvereinbarung. Deshalb ist der wichtigste Rat der einfachste: Reden Sie mit uns, bevor Sie darüber reden. Das erste Gespräch kostet nichts.
Tage Schonfrist
In Europa gibt es keine Neuheitsschonfrist. Was einmal öffentlich war, bleibt es.
Monate Priorität
Ab der Erstanmeldung haben Sie ein Jahr Zeit, in weiteren Ländern nachzuziehen.
Jahre Laufzeit
Maximale Patentdauer ab Anmeldetag, bei jährlicher Gebührenzahlung.
Vor jedem Gespräch
Mit Dritten immer schriftlich. Mit uns nicht nötig — wir unterstehen dem Berufsgeheimnis.
Übersicht
Welches Schutzrecht wofür.
Viele Unternehmen melden ein Patent an, wo eine Marke oder ein Design besser gepasst hätte. Diese Tabelle hilft bei der ersten Einordnung.
| Sie schützen | Schutzrecht | Dauer |
|---|---|---|
| Technische Funktion | Patent | 20 Jahre |
| Name, Logo, Slogan | Marke | 10 Jahre, verlängerbar |
| Form, Muster, Gestaltung | Design | 5 – 25 Jahre |
| Software als solche | meist Urheberrecht | 70 Jahre |
| Herstellungsverfahren | Patent oder Geheimhaltung | 20 Jahre / unbegrenzt |
| Rezeptur | meist Geheimhaltung | unbegrenzt |
Manchmal ist Geheimhaltung besser als ein Patent: Ein Patent wird nach 18 Monaten veröffentlicht und ist damit für alle lesbar. Was sich nicht rückwärts analysieren lässt, behält man vielleicht besser für sich.
Ablauf
Von der Idee zum Schutzrecht.
Erstgespräch
Kostenlos und vertraulich. Wir klären, ob überhaupt schutzfähig ist, was Sie vorhaben — und ob es sich lohnt.
Recherche
Stand der Technik prüfen. Rund ein Drittel unserer Fälle endet hier, weil es die Erfindung schon gibt. Das spart viel Geld.
Anmeldung
Ausarbeitung von Beschreibung, Ansprüchen und Zeichnungen. Diese Formulierung entscheidet über den Wert des Patents.
Verfahren & Pflege
Amtsbescheide beantworten, Jahresgebühren überwachen, Erweiterung ins Ausland innert zwölf Monaten prüfen.
Fragen
Für Erfinderinnen und Unternehmen.
Eine Schweizer Anmeldung liegt bei 6'500 bis 12'000 Franken bis zur Erteilung. Eine europäische Anmeldung mit Validierung in fünf Ländern kommt über die Laufzeit auf 30'000 bis 60'000. Deshalb reden wir zuerst über den Markt und dann über das Patent.
Manchmal ja, oft nicht. Ein Patent nützt nur, wenn Sie es auch durchsetzen können und wollen. Für viele KMU sind Marke, Design und ein Vorsprung in der Fertigung wirksamer — das sagen wir offen, obwohl wir an Patenten mehr verdienen.
In der Schweiz drei bis fünf Jahre, beim Europäischen Patentamt drei bis sechs. Der Schutz wirkt aber rückwirkend ab dem Anmeldetag — Sie müssen also nicht warten, um Ihr Produkt zu verkaufen.
Rechtlich ja. In der Praxis entscheidet die Formulierung der Patentansprüche über Wert und Durchsetzbarkeit, und dort passieren die teuren Fehler. Eine schlecht formulierte Anmeldung lässt sich später nicht mehr reparieren.
Erst prüfen wir, ob wirklich eine Verletzung vorliegt — häufig ist es keine. Danach folgen meist Abmahnung und Verhandlung. Vor Gericht gehen die wenigsten Fälle, und das ist meistens gut so.
Kontakt
Reden Sie mit uns, bevor Sie darüber reden.
Die Erstberatung von einer Stunde ist kostenlos und vertraulich. Bringen Sie mit, was Sie haben — Skizzen, Prototyp oder nur eine Beschreibung.
Unsere Kanzlei liegt beim Bahnhof Enge in Zürich. Wir vertreten vor dem Schweizer Institut für Geistiges Eigentum und dem Europäischen Patentamt.
- KanzleiGotthardstrasse 26, 8002 Zürich
- Telefon+41 44 000 00 00
- E-Mailkanzlei@schutzrecht.ch
- Montag – Freitag08.30 – 18.00
- Erstberatung1 Std., kostenlos
- Vertraulichkeitauch ohne NDA