Mediation & Konfliktklärung · Bern
Ein Urteil entscheidet.
Eine Lösung hält.
Vor Gericht gewinnt eine Seite und beide verlieren Zeit, Geld und meistens die Beziehung. In der Mediation erarbeiten Sie selbst eine Lösung — freiwillig, vertraulich und in der Regel in drei bis fünf Sitzungen.

Felder
Fünf Konflikte, die wir häufig begleiten.
Mediation eignet sich überall dort, wo die Beteiligten auch danach noch miteinander zu tun haben — als Eltern, Geschwister, Nachbarn oder Geschäftspartner.
Trennung & Scheidung
Betreuung der Kinder, Unterhalt, Wohnung, Vermögen. Das Ergebnis wird als Vereinbarung festgehalten und kann dem Gericht zur Genehmigung eingereicht werden.
Erbschaft & Familie
Wenn eine Erbteilung Geschwister entzweit. Oft geht es weniger ums Geld als um Anerkennung — und genau dafür ist ein Gerichtsverfahren ungeeignet.
Arbeitsplatz
Konflikte zwischen Mitarbeitenden oder mit Vorgesetzten, Teamklärungen und Mobbing-Situationen. Auf Wunsch mit anschliessender Vereinbarung.
Familienunternehmen
Nachfolge, Rollenverteilung, Auszahlung von Geschwistern. Der Konflikt läuft entlang der Familienlinie, nicht entlang des Organigramms.
Nachbarschaft & Verein
Grenzabstände, Lärm, Vereinsvorstände. Vergleichsweise klein — und trotzdem gehen daran ganze Quartiere kaputt.
Wir sind anerkannte Mediatorinnen und Mediatoren des Schweizerischen Dachverbands. In geeigneten Fällen arbeiten wir zu zweit im Co-Mediation-Setting — etwa bei Trennungen mit Kindern.

Das Verfahren
Wir entscheiden nichts. Das ist der Punkt.
„Eine Lösung, die jemand von aussen verordnet, hält bis zum ersten Ärger. Eine selbst erarbeitete hält meistens.“
Als Mediatorinnen sind wir allparteilich: Wir vertreten keine Seite, urteilen nicht und schlagen keine Lösung vor. Unsere Aufgabe ist es, das Gespräch zu strukturieren, hinter den Positionen die Interessen sichtbar zu machen und dafür zu sorgen, dass beide Seiten zu Wort kommen. Was am Ende in der Vereinbarung steht, haben Sie selbst geschrieben.
Urteile
Wir entscheiden nichts und empfehlen nichts. Sonst wäre es Schiedsgerichtsbarkeit, nicht Mediation.
Vertraulich
Was im Raum gesagt wird, bleibt dort. Auch in einem späteren Gerichtsverfahren dürfen wir nicht aussagen.
Abbrechbar
Mediation ist freiwillig. Wer nicht mehr möchte, hört auf — ohne Nachteil für ein späteres Verfahren.
Sitzungen
Durchschnittliche Dauer, je 90 bis 120 Minuten. Danach steht meistens eine Vereinbarung.
Ablauf
Vier Phasen einer Mediation.
Erstgespräch
Getrennt oder gemeinsam, 45 Minuten, kostenlos. Wir klären, ob Mediation für Ihre Situation überhaupt geeignet ist.
Themen sammeln
Beide Seiten benennen, worum es geht. Oft stellt sich hier heraus, dass es um etwas anderes geht als gedacht.
Interessen klären
Hinter jeder Forderung steht ein Bedürfnis. Diese Phase ist die längste — und die, in der sich meistens etwas bewegt.
Vereinbarung
Was Sie beschliessen, wird schriftlich festgehalten. Auf Wunsch juristisch geprüft und dem Gericht eingereicht.
Kosten
Was Mediation kostet — und was ein Prozess.
Die Zahlen sind Erfahrungswerte aus vergleichbaren Fällen. Die Spannbreite ist gross, die Richtung ist eindeutig.
| Situation | Mediation | Gerichtsverfahren |
|---|---|---|
| Trennung mit Kindern | CHF 2'400 – 4'800 | CHF 8'000 – 25'000 |
| Erbteilung unter Geschwistern | CHF 2'000 – 5'000 | CHF 15'000 – 60'000 |
| Konflikt am Arbeitsplatz | CHF 1'800 – 3'600 | oft Kündigung |
| Nachbarschaftsstreit | CHF 1'200 – 2'400 | CHF 5'000 – 20'000 |
| Dauer | 2 – 4 Monate | 1 – 4 Jahre |
| Erstgespräch | kostenlos | — |
In einigen Kantonen gibt es für Familienmediation eine unentgeltliche Mediation bei knappen finanziellen Verhältnissen. Wir prüfen das mit Ihnen und helfen beim Gesuch.
Fragen
Häufig gefragt.
Dann findet keine Mediation statt — sie ist freiwillig. Wir schreiben die andere Seite auf Wunsch neutral an und laden zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein. Erstaunlich oft funktioniert das.
Bei Trennung und Erbschaft empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung der Vereinbarung, bevor sie unterschrieben wird. Mediation ersetzt keine Rechtsberatung — sie ersetzt den Streit darüber.
Als Vertrag zwischen Ihnen ja. Bei Scheidungen und Kinderbelangen wird sie dem Gericht zur Genehmigung eingereicht und ist danach vollstreckbar wie ein Urteil.
Dann steht Ihnen der Rechtsweg weiterhin offen — Sie haben nichts verloren ausser der Zeit für einige Sitzungen. Erfahrungsgemäss ist auch dann der Konflikt geklärter als vorher.
Ja. Wir unterliegen der Verschwiegenheit und dürfen in einem späteren Verfahren nicht als Zeugen aussagen. Beide Seiten verpflichten sich zu Beginn ebenfalls schriftlich zur Vertraulichkeit.
Kontakt
Das Erstgespräch ist kostenlos.
45 Minuten, auf Wunsch zuerst getrennt. Danach wissen Sie, ob Mediation in Ihrer Situation Sinn ergibt — und wir sagen es Ihnen auch, wenn nicht.
Unsere Räume liegen im Berner Kirchenfeld, ruhig und mit getrenntem Wartebereich. Auf Wunsch treffen wir uns auch an einem neutralen Ort ausserhalb.
- PraxisThunstrasse 46, 3005 Bern
- Telefon+41 31 000 00 00
- E-Mailgespraech@brueckenschlag-mediation.ch
- Montag – Freitag08.00 – 20.00
- Samstagnach Vereinbarung
- Erstgespräch45 Min., kostenlos