Inkasso & Forderungsmanagement · Schweiz

Die dritte Mahnung wirkt selten.
Der erste Anruf schon.

Die meisten offenen Rechnungen sind kein Zahlungsunwille, sondern ein Liquiditätsproblem oder ein Versehen. Wer früh anruft und eine Lösung anbietet, bekommt sein Geld — und behält die Kundenbeziehung.

Keine GrundgebührNur Erfolgsanteil
Ab 1 FallKein Mindestvolumen
KundenbeziehungBleibt wo möglich erhalten
Schreibtisch mit Mahnungen, Taschenrechner und Telefon

Leistungen

Fünf Stufen.

Wir arbeiten für KMU, Praxen, Handwerksbetriebe und Vermieter. Für Konsumkredite und Massenforderungen sind wir nicht die Richtigen.

01

Aussergerichtliches Inkasso

Anschreiben, telefonische Kontaktaufnahme, Ratenvereinbarung. Rund zwei Drittel aller Fälle enden hier — meist innert vier bis acht Wochen.

ErfolgsanteilStufe 1
02

Betreibung

Wenn keine Reaktion erfolgt: Betreibungsbegehren beim zuständigen Amt, Zustellung des Zahlungsbefehls. Häufig kommt danach die Zahlung.

Kosten vorschiessenStufe 2
03

Rechtsöffnung

Bei Rechtsvorschlag: Gesuch beim Gericht, wenn ein Rechtsöffnungstitel vorliegt. Wir prüfen vorher ehrlich, ob die Unterlagen ausreichen.

nach AufwandStufe 3
04

Fortsetzung & Pfändung

Pfändungsbegehren und Begleitung bis zum Verlustschein. Auch ein Verlustschein hat Wert — er verjährt erst nach zwanzig Jahren.

nach AufwandStufe 4
05

Debitorenmanagement

Laufende Überwachung Ihrer offenen Posten mit automatischem Mahnwesen. Für Betriebe, die das intern nicht konsequent machen können.

PauschaleLaufend

Wir übernehmen keine Forderungen, die verjährt, strittig oder rechtlich fragwürdig sind. Bei berechtigten Einwänden der Gegenseite brechen wir ab und sagen es Ihnen.

Ablauf

Vier Schritte pro Fall.

Prüfung

Sie übergeben Rechnung, Mahnungen und Vertragsunterlagen. Wir prüfen Fälligkeit, Verjährung und Beweislage — bevor irgendetwas hinausgeht.

Kontaktaufnahme

Schriftlich und telefonisch, in sachlichem Ton. Ziel ist eine Zahlung oder eine tragfähige Ratenvereinbarung, nicht die Eskalation.

Vereinbarung

Wo Zahlungsschwierigkeiten bestehen: Raten, die realistisch sind. Eine eingehaltene Ratenzahlung bringt mehr als ein gebrochener Zahlungsplan.

Eskalation

Nur wenn nötig und nur nach Ihrer Freigabe: Betreibung, Rechtsöffnung, Pfändung. Sie entscheiden über jeden Schritt, der Kosten auslöst.

Sachliches Gespräch am Telefon in einem Büro

Ton

Wir schreiben in Ihrem Namen. Das verpflichtet.

„Ein Inkassobrief im falschen Ton kostet Sie eine Kundin — und die Forderung bekommen Sie deswegen nicht schneller.“

Wir arbeiten sachlich, ohne Drohkulisse und ohne die üblichen Formulierungen, die rechtlich fragwürdig sind. Kein «Ihr Fall wurde an unsere Rechtsabteilung übergeben», wenn es keine gibt. Wer in Zahlungsschwierigkeiten steckt, reagiert auf einen ruhigen Anruf besser als auf einen Brief in Grossbuchstaben — das ist keine Freundlichkeit, sondern Erfahrung.

~65%

Ohne Betreibung

Anteil der Fälle, die in der aussergerichtlichen Phase erledigt werden.

4 – 8

Wochen

Typische Dauer bis zur Zahlung oder zur Ratenvereinbarung.

Sachlich

Kein Druck

Keine Drohungen, keine Fantasiegebühren, keine Hausbesuche.

Freigabe

Bei Kosten

Jeder kostenpflichtige Schritt wird von Ihnen freigegeben, nicht automatisch ausgelöst.

Preise

Was es kostet.

Keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit, kein Abonnement. Wir verdienen am Erfolg — bei Misserfolg tragen Sie nur die amtlichen Kosten, die ohnehin anfallen.

LeistungBasisAnsatz
Aussergerichtliches Inkassoauf Eingang12 – 18 %
Betreibungsverfahrenauf Eingang10 – 15 %
Amtliche KostenBetreibungsamtwerden vorgeschossen
Rechtsöffnungnach AufwandCHF 220 / Std.
Debitorenmanagementpro Monatab CHF 240
Erfolglose Fällekeine Honorarkosten

Verzugszinsen und Betreibungskosten werden der Schuldnerin oder dem Schuldner belastet, soweit rechtlich zulässig. Was davon eingeht, wird an Sie weitergeleitet.

Fragen

Häufig gefragt.

Ab etwa 300 Franken für das aussergerichtliche Inkasso. Für eine Betreibung sollte die Forderung höher sein, weil die amtlichen Kosten sonst in keinem Verhältnis stehen — wir sagen es Ihnen offen.

Bei sachlichem Vorgehen meistens nicht. Viele Kundinnen und Kunden zahlen, entschuldigen sich und bestellen weiter. Wer aus Prinzip nicht zahlt, war ohnehin keine gute Kundschaft.

Dann hören wir auf. Wenn ein berechtigter Einwand kommt — Mängelrüge, falsche Rechnung, bereits bezahlt —, melden wir uns bei Ihnen und stellen das Verfahren ein. Wir treiben keine strittigen Forderungen ein.

Vom Begehren bis zum Zahlungsbefehl zwei bis vier Wochen. Wird Rechtsvorschlag erhoben, braucht es die Rechtsöffnung — dann können mehrere Monate vergehen. Das ist der Grund, warum die aussergerichtliche Phase so wichtig ist.

Bis zur Verjährung ja. Die beträgt bei Rechnungen für Waren und Dienstleistungen meist fünf Jahre, bei einigen Forderungen zehn. Je älter, desto tiefer die Erfolgsquote — melden Sie Fälle lieber früh.

Kontakt

Melden Sie einen Fall.

Schicken Sie Rechnung und Mahnungen. Wir prüfen kostenlos, ob die Forderung durchsetzbar ist, und sagen Ihnen, was wir erwarten.

Wir arbeiten schweizweit für KMU und Selbstständige. Für laufendes Debitorenmanagement richten wir eine direkte Schnittstelle zu Ihrer Buchhaltung ein.

  • BüroBahnhofplatz 8, 4600 Olten
  • Telefon+41 62 000 00 00
  • E-Mailfall@ausstand-inkasso.ch
  • Montag – Freitag08.00 – 17.30
  • Fallprüfunginnert 2 Arbeitstagen
  • Auskünftejederzeit zum Stand