Erbteilung
Wenn Geschwister eine Liegenschaft teilen und eines darin wohnen bleiben möchte. Ein neutrales Gutachten verhindert die meisten Konflikte, bevor sie entstehen.
NeutralAnlässe
Die meisten Menschen lassen genau einmal im Leben eine Liegenschaft bewerten — meistens in einer Situation, in der ohnehin schon vieles gleichzeitig passiert.
Wenn Geschwister eine Liegenschaft teilen und eines darin wohnen bleiben möchte. Ein neutrales Gutachten verhindert die meisten Konflikte, bevor sie entstehen.
NeutralFür die güterrechtliche Auseinandersetzung, oft im Auftrag beider Parteien oder des Gerichts. Wir arbeiten für beide Seiten gleich.
GerichtsfestBevor Sie einen Makler beauftragen: Was ist realistisch? Wir haben kein Interesse an einem schnellen Abschluss und keine Provision im Blick.
Vor dem VerkaufAls Zweitmeinung, bevor Sie unterschreiben. Zwei Prozent Kaufpreisunterschied sind bei einer Million Franken zwanzigtausend — das Gutachten kostet einen Bruchteil davon.
ZweitmeinungFür Eigenmietwert-Fragen, Erbvorbezüge, Schenkungen und die Bewertung im Nachlassinventar.
Für BehördenWenn die Bankbewertung deutlich unter Ihrer Erwartung liegt und Sie eine unabhängige Zweitmeinung brauchen.
Unabhängig
Methode
„Ein Gutachten, das man nicht nachrechnen kann, ist kein Gutachten. Es ist eine Zahl.“
Wir arbeiten je nach Objekt mit Realwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren und legen alle Annahmen offen: Landwert, Altersentwertung, Kapitalisierungssatz, Vergleichstransaktionen. Sie sehen jede Rechenzeile. Genau deshalb halten unsere Gutachten auch vor Gerichten und Steuerbehörden stand — und deshalb sind sie länger als zwei Seiten.
Real-, Ertrags- und Vergleichswert. Welches gewichtet wird, hängt vom Objekttyp ab und wird begründet.
Jede Annahme steht im Bericht. Wer nachrechnen will, kann es.
Wir besichtigen jedes Objekt. Online-Schätzungen sind ein Startpunkt, kein Gutachten.
Vom Ortstermin bis zum fertigen Bericht. Bei Dringlichkeit auch schneller.
Unabhängigkeit
Die meisten kostenlosen Bewertungen kommen von Maklern, die anschliessend das Verkaufsmandat möchten. Das ist legitim — nur ist es dann keine unabhängige Bewertung.
Bewertungsobjekt
Wir haben kein Verkaufsmandat und keine Provision im Blick. Unser Honorar ist eine Pauschale, unabhängig vom Ergebnis.
Bei Erbteilungen und Scheidungen arbeiten wir häufig im Auftrag aller Beteiligten — genau dafür braucht es Neutralität.
Der Bericht ist so aufgebaut, dass ihn Gericht, Steuerbehörde oder Bank prüfen können.
Wenn Ihre Preisvorstellung um dreissig Prozent daneben liegt, steht das im Bericht. Ungern gelesen, aber richtig.
Preise
Pauschalhonorare inklusive Ortstermin, Recherche, Bericht und einer Besprechung. Kein Erfolgshonorar, keine Abhängigkeit vom Wert.
| Objekt | Umfang | Honorar |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung | Vollgutachten | CHF 1'800 |
| Einfamilienhaus | Vollgutachten | CHF 2'400 |
| Mehrfamilienhaus bis 8 Wohnungen | Ertrags- & Realwert | ab CHF 3'800 |
| Gewerbeliegenschaft | nach Aufwand | ab CHF 4'800 |
| Kurzbewertung (ohne Gerichtsfestigkeit) | 10 Seiten | CHF 900 |
| Zusätzliche Besprechung / Gericht | pro Stunde | CHF 240 |
Für Erbengemeinschaften teilen wir die Rechnung auf Wunsch nach Erbquoten auf. Das nimmt eine weitere Diskussion aus dem Weg.
Fragen
Als grober Anhaltspunkt ist sie brauchbar. Sie kennt aber weder den Zustand Ihrer Küche noch die Lärmbelastung noch den Ausbaustandard — und sie hält vor keinem Gericht und keiner Steuerbehörde stand.
Formal unbegrenzt, praktisch etwa ein bis zwei Jahre. Bei stark bewegten Märkten oder baulichen Veränderungen aktualisieren wir bestehende Gutachten zu einem reduzierten Honorar.
Ja, und das empfehlen wir bei Erbteilungen und Scheidungen ausdrücklich. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten wird von beiden Seiten deutlich eher akzeptiert als zwei gegensätzliche.
Banken bewerten bewusst vorsichtig, weil sie das Risiko tragen. Ein unabhängiges Gutachten kann eine Neubeurteilung anstossen — garantieren können wir sie nicht, aber die Argumente liegen dann auf dem Tisch.
Grundbuchauszug, Pläne, Gebäudeversicherungsausweis, Nebenkostenabrechnungen und bei vermieteten Objekten die Mietzinsliste. Was fehlt, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht.
Kontakt
Anlass, Objekttyp und Ort genügen für eine Offerte. Bei Erbteilungen und Scheidungen sprechen wir gerne zuerst mit allen Beteiligten.
Wir bewerten in der Zentralschweiz und im Kanton Zürich. Für Gerichte und Behörden arbeiten wir regelmässig als neutrale Gutachterstelle.