Anlässe

Sechs Gründe für eine Bewertung.

Die meisten Menschen lassen genau einmal im Leben eine Liegenschaft bewerten — meistens in einer Situation, in der ohnehin schon vieles gleichzeitig passiert.

01

Erbteilung

Wenn Geschwister eine Liegenschaft teilen und eines darin wohnen bleiben möchte. Ein neutrales Gutachten verhindert die meisten Konflikte, bevor sie entstehen.

Neutral
02

Scheidung

Für die güterrechtliche Auseinandersetzung, oft im Auftrag beider Parteien oder des Gerichts. Wir arbeiten für beide Seiten gleich.

Gerichtsfest
03

Verkauf

Bevor Sie einen Makler beauftragen: Was ist realistisch? Wir haben kein Interesse an einem schnellen Abschluss und keine Provision im Blick.

Vor dem Verkauf
04

Kauf

Als Zweitmeinung, bevor Sie unterschreiben. Zwei Prozent Kaufpreisunterschied sind bei einer Million Franken zwanzigtausend — das Gutachten kostet einen Bruchteil davon.

Zweitmeinung
05

Steuern & Vorsorge

Für Eigenmietwert-Fragen, Erbvorbezüge, Schenkungen und die Bewertung im Nachlassinventar.

Für Behörden
06

Bank & Finanzierung

Wenn die Bankbewertung deutlich unter Ihrer Erwartung liegt und Sie eine unabhängige Zweitmeinung brauchen.

Unabhängig
Grundrisspläne, Lasermessgerät und Notizbuch auf einem Tisch in leerer Wohnung

Methode

Drei Verfahren, ein plausibler Wert.

„Ein Gutachten, das man nicht nachrechnen kann, ist kein Gutachten. Es ist eine Zahl.“

Wir arbeiten je nach Objekt mit Realwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren und legen alle Annahmen offen: Landwert, Altersentwertung, Kapitalisierungssatz, Vergleichstransaktionen. Sie sehen jede Rechenzeile. Genau deshalb halten unsere Gutachten auch vor Gerichten und Steuerbehörden stand — und deshalb sind sie länger als zwei Seiten.

3

Verfahren

Real-, Ertrags- und Vergleichswert. Welches gewichtet wird, hängt vom Objekttyp ab und wird begründet.

100%

Offengelegt

Jede Annahme steht im Bericht. Wer nachrechnen will, kann es.

Vor Ort

Immer

Wir besichtigen jedes Objekt. Online-Schätzungen sind ein Startpunkt, kein Gutachten.

10

Werktage

Vom Ortstermin bis zum fertigen Bericht. Bei Dringlichkeit auch schneller.

Unabhängigkeit

Warum wir nichts verkaufen.

Die meisten kostenlosen Bewertungen kommen von Maklern, die anschliessend das Verkaufsmandat möchten. Das ist legitim — nur ist es dann keine unabhängige Bewertung.

Leere helle Wohnung mit Parkett und grossen Fenstern Bewertungsobjekt
  • Kein Mandat

    Wir vermitteln nicht

    Wir haben kein Verkaufsmandat und keine Provision im Blick. Unser Honorar ist eine Pauschale, unabhängig vom Ergebnis.

  • Beide Seiten

    Auch gemeinsam beauftragt

    Bei Erbteilungen und Scheidungen arbeiten wir häufig im Auftrag aller Beteiligten — genau dafür braucht es Neutralität.

  • Nachvollziehbar

    Für Dritte lesbar

    Der Bericht ist so aufgebaut, dass ihn Gericht, Steuerbehörde oder Bank prüfen können.

  • Ehrlich

    Auch unbequem

    Wenn Ihre Preisvorstellung um dreissig Prozent daneben liegt, steht das im Bericht. Ungern gelesen, aber richtig.

Preise

Was ein Gutachten kostet.

Pauschalhonorare inklusive Ortstermin, Recherche, Bericht und einer Besprechung. Kein Erfolgshonorar, keine Abhängigkeit vom Wert.

ObjektUmfangHonorar
EigentumswohnungVollgutachtenCHF 1'800
EinfamilienhausVollgutachtenCHF 2'400
Mehrfamilienhaus bis 8 WohnungenErtrags- & Realwertab CHF 3'800
Gewerbeliegenschaftnach Aufwandab CHF 4'800
Kurzbewertung (ohne Gerichtsfestigkeit)10 SeitenCHF 900
Zusätzliche Besprechung / Gerichtpro StundeCHF 240

Für Erbengemeinschaften teilen wir die Rechnung auf Wunsch nach Erbquoten auf. Das nimmt eine weitere Diskussion aus dem Weg.

Fragen

Häufig gefragt.

Als grober Anhaltspunkt ist sie brauchbar. Sie kennt aber weder den Zustand Ihrer Küche noch die Lärmbelastung noch den Ausbaustandard — und sie hält vor keinem Gericht und keiner Steuerbehörde stand.

Formal unbegrenzt, praktisch etwa ein bis zwei Jahre. Bei stark bewegten Märkten oder baulichen Veränderungen aktualisieren wir bestehende Gutachten zu einem reduzierten Honorar.

Ja, und das empfehlen wir bei Erbteilungen und Scheidungen ausdrücklich. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten wird von beiden Seiten deutlich eher akzeptiert als zwei gegensätzliche.

Banken bewerten bewusst vorsichtig, weil sie das Risiko tragen. Ein unabhängiges Gutachten kann eine Neubeurteilung anstossen — garantieren können wir sie nicht, aber die Argumente liegen dann auf dem Tisch.

Grundbuchauszug, Pläne, Gebäudeversicherungsausweis, Nebenkostenabrechnungen und bei vermieteten Objekten die Mietzinsliste. Was fehlt, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht.

Kontakt

Sagen Sie uns, worum es geht.

Anlass, Objekttyp und Ort genügen für eine Offerte. Bei Erbteilungen und Scheidungen sprechen wir gerne zuerst mit allen Beteiligten.

Wir bewerten in der Zentralschweiz und im Kanton Zürich. Für Gerichte und Behörden arbeiten wir regelmässig als neutrale Gutachterstelle.

  • BüroPilatusstrasse 41, 6003 Luzern
  • Telefon+41 41 000 00 00
  • E-Mailgutachten@wertblick.ch
  • Montag – Freitag08.00 – 18.00
  • Ortstermineauch samstags
  • Gutachten10 Werktage