Leistungen

Sechs Bausteine.

Wir arbeiten pragmatisch: Was das Gesetz verlangt, machen wir sauber. Was nur Beratungsumsatz wäre, lassen wir weg und sagen es auch.

01

Standortbestimmung

Wo stehen Sie, welche Daten bearbeiten Sie, welche Lücken bestehen? Ein halber Tag im Betrieb, danach ein Bericht mit Prioritäten.

1/2 Tag
02

Bearbeitungsverzeichnis

Die zentrale Pflicht für die meisten Betriebe: Welche Personendaten werden wofür bearbeitet, wie lange und mit wem geteilt.

1 – 2 Tage
03

Datenschutzerklärung

Für Website, Verträge und Bewerbungsprozess — in verständlichem Deutsch statt in kopierten Textbausteinen aus Deutschland.

1 Tag
04

Auftragsverarbeitung

Verträge mit IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern, Treuhand und Marketing-Tools. Der am häufigsten vergessene Punkt.

1 – 2 Tage
05

Schulung

Zwei Stunden für alle Mitarbeitenden: Was ist ein Datenschutzvorfall, was macht man mit einer Auskunftsanfrage, was gehört nicht in WhatsApp.

2 Stunden
06

Vorfallsplan

Was passiert, wenn Daten abfliessen: Meldefristen, Zuständigkeiten, Kommunikation. Vier Seiten, die man im Ernstfall wirklich lesen kann.

1 Tag
Serverraum mit blau beleuchteten Racks und Netzwerkkabeln

Pflichten

Was für KMU wirklich gilt.

„Das Schweizer Gesetz ist milder als die DSGVO. Aber es gilt — und Bussen treffen die verantwortliche Person persönlich.“

Ein Bearbeitungsverzeichnis brauchen Betriebe ab zweihundertfünfzig Mitarbeitenden — und alle darunter auch, sobald besonders schützenswerte Daten bearbeitet werden. Das ist bei fast jedem Betrieb mit Personal der Fall, weil Krankheitsdaten dazugehören. Dazu kommen Informationspflicht, Auskunftsrecht innert dreissig Tagen und die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen.

30

Tage

Frist für die Beantwortung einer Auskunftsanfrage. Kostenlos, und sie kommt häufiger als erwartet.

CHF 250'000

Busse

Maximalstrafe — und sie trifft die verantwortliche natürliche Person, nicht die Firma.

Personal

= besondere Daten

Gesundheitsdaten von Mitarbeitenden gelten als besonders schützenswert. Damit gilt die Verzeichnispflicht praktisch für alle.

Meldung

So rasch als möglich

Datenschutzverletzungen mit hohem Risiko müssen dem EDÖB gemeldet werden.

Vorgehen

Vier Schritte in sechs Wochen.

Woche 1

Standortbestimmung im Betrieb: Wer bearbeitet welche Daten, welche Systeme sind im Einsatz, welche Dienstleister haben Zugriff.

Woche 2 – 3

Bearbeitungsverzeichnis erstellen und Lücken schliessen: Verträge mit Dienstleistern, Löschfristen, Zugriffsberechtigungen.

Woche 4

Dokumente: Datenschutzerklärung, Mitarbeiterinformation, Vorfallsplan. Alles in verständlicher Sprache und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Woche 5 – 6

Schulung der Mitarbeitenden und Übergabe. Danach haben Sie einen Ordner, der einer Prüfung standhält — und wissen, was er bedeutet.

Preise

Was es kostet.

Pauschalen für typische KMU-Situationen. Bei komplexeren Betrieben — mehrere Standorte, internationale Datenflüsse, Gesundheitsdaten — rechnen wir nach Aufwand.

PaketFürPreis
StandortbestimmungalleCHF 1'400
Grundpaketbis 20 MitarbeitendeCHF 4'800
Grundpaket21 – 100 MitarbeitendeCHF 8'500
Schulungpro AnlassCHF 1'200
Externer Datenschutzberaterpro Jahrab CHF 2'400
Vorfallsbegleitungim Ereignisfallnach Aufwand

Das Grundpaket enthält Bearbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge, Vorfallsplan und eine Schulung. Damit sind die wesentlichen Pflichten abgedeckt.

Fragen

Häufig gefragt.

Nur wenn Sie Personen in der EU gezielt ansprechen — etwa mit einem Webshop, der in die EU liefert. Für rein schweizerische Tätigkeit gilt das revDSG. Wir prüfen das im ersten Schritt, weil der Unterschied im Aufwand erheblich ist.

In der Schweiz ist das freiwillig, anders als in der EU. Es kann aber sinnvoll sein — dann übernehmen wir die Rolle extern, mit fester Jahrespauschale und Erreichbarkeit bei Vorfällen.

Für die Datenschutzerklärung vielleicht als Ausgangspunkt. Für das Bearbeitungsverzeichnis nicht — es muss Ihre tatsächlichen Abläufe abbilden. Eine falsche Dokumentation ist im Ernstfall schlechter als keine.

Der EDÖB wird meist nach einer Anzeige tätig und verlangt zuerst Unterlagen. Wer Verzeichnis, Erklärung und Verträge vorlegen kann, ist damit weitgehend durch. Wer nichts hat, hat ein Problem.

Für einen Betrieb mit zehn bis zwanzig Mitarbeitenden vier bis sechs Wochen, mit rund einem halben Arbeitstag Aufwand auf Ihrer Seite. Den Rest machen wir.

Kontakt

Beginnen Sie mit der Standortbestimmung.

Ein halber Tag im Betrieb, danach wissen Sie, was fehlt und was es kostet. Ohne Verpflichtung für alles Weitere.

Wir arbeiten schweizweit, für die Standortbestimmung kommen wir in den Betrieb. Alles Weitere lässt sich grösstenteils digital abwickeln.

  • BüroNeugasse 32, 9000 St. Gallen
  • Telefon+41 71 000 00 00
  • E-Mailkontakt@datenschild.ch
  • Montag – Freitag08.00 – 17.30
  • Vorfälleauch ausserhalb, bitte anrufen
  • Schulungenauch abends