Baustellenbegehung mit Sicherheitsausrüstung und Helm

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz · Schweiz

Jeder Unfall
hatte vorher eine Vorstufe.

Beinaheunfälle, Improvisationen, fehlende Absicherungen. Wer sie sieht und abstellt, verhindert den Unfall, der sonst irgendwann kommt. Wir bauen mit Ihnen ein Sicherheitssystem, das im Betrieb funktioniert — nicht nur im Ordner.

ASABeizug von Spezialisten
EKAS 6508Richtlinie erfüllt
PraxisnahIm Betrieb, nicht am Schreibtisch

Leistungen

Fünf Aufgaben.

Wir arbeiten für Betriebe mit erhöhten Gefährdungen — Bau, Industrie, Gewerbe, Logistik — und für Dienstleister, die ihre Pflichten sauber abdecken wollen.

01

Gefährdungsermittlung

Die Grundlage von allem: systematisch durch den Betrieb, Arbeitsplatz für Arbeitsplatz. Danach wissen Sie, wo die realen Risiken liegen — oft nicht dort, wo vermutet.

1 – 3 TageBasis
02

Sicherheitssystem

Aufbau nach EKAS-Richtlinie 6508: Sicherheitsleitbild, Organisation, Regeln, Notfallorganisation und Dokumentation. Pragmatisch dimensioniert.

1 – 3 MonateAufbau
03

ASA-Beizug

Als beigezogene Spezialisten für Arbeitssicherheit erfüllen wir die Beizugspflicht für Ihren Betrieb — mit festen Betreuungsstunden pro Jahr.

jährlichPflichterfüllung
04

Schulungen

Instruktionen für Mitarbeitende und Vorgesetzte: Absturzsicherung, Stapler, Chemikalien, Notfall. Kurz, konkret und mit Übung statt Folien.

2 – 4 Std.Vor Ort
05

Begehungen

Regelmässige Rundgänge mit Mängelliste, Fotos und Fristen. Der Teil, der aus einem Konzept einen sicheren Betrieb macht.

2 – 4 × / JahrLaufend

Wir arbeiten mit dem Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb zusammen und bilden ihn aus. Ziel ist, dass Sie uns möglichst wenig brauchen — nicht möglichst viel.

Sicherheitsausrüstung mit Helm, Handschuhen und Schutzbrille

Pflichten

Was das Gesetz verlangt.

„Die Verantwortung für Arbeitssicherheit liegt bei der Geschäftsleitung. Sie lässt sich delegieren — die Haftung nicht.“

Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen in seinem Betrieb ermitteln und Massnahmen treffen. Betriebe mit besonderen Gefährdungen müssen zusätzlich Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen. Bei einem schweren Unfall prüft die Suva, ob das geschehen ist — und bei grober Fahrlässigkeit kürzt sie Leistungen oder nimmt Regress. Das trifft dann die verantwortliche Person persönlich.

6508

EKAS-Richtlinie

Regelt den Beizug von Spezialisten. Für Betriebe mit besonderen Gefährdungen verbindlich.

Regress

Bei grober Fahrlässigkeit

Die Suva kann Leistungen kürzen und auf Verantwortliche zurückgreifen.

Instruktion

Nachweisbar

Mitarbeitende müssen instruiert und die Instruktion dokumentiert sein. Ohne Unterschrift gilt sie als nicht erfolgt.

Delegation

Schriftlich

Aufgaben können übertragen werden — aber nur schriftlich, mit Kompetenzen und Mitteln.

Begehung

Vier Schritte pro Rundgang.

Rundgang

Zwei bis drei Stunden durch den Betrieb, mit dem Sicherheitsbeauftragten und wo möglich mit Mitarbeitenden aus dem Bereich.

Mängelliste

Mit Foto, Beschreibung, Risikobewertung und Verantwortlichkeit. Nicht mehr als zwanzig Punkte — sonst wird nichts umgesetzt.

Priorisieren

Was gefährdet Leib und Leben, wird sofort behoben. Der Rest bekommt eine realistische Frist statt eines frommen Wunsches.

Nachkontrolle

Beim nächsten Rundgang wird die alte Liste zuerst durchgegangen. Offene Punkte werden eskaliert, nicht neu datiert.

Preise

Was es kostet.

Wir arbeiten mit Jahrespauschalen für die laufende Betreuung und mit Tagessätzen für Aufbauprojekte.

LeistungUmfangPreis
Gefährdungsermittlungbis 30 MitarbeitendeCHF 3'400
Aufbau Sicherheitssystembis 30 MitarbeitendeCHF 7'500 – 14'000
ASA-Betreuungbis 30 Mitarbeitendeab CHF 3'200 / Jahr
Begehung einzelnhalber TagCHF 950
Schulung2 – 4 StundenCHF 1'200
Unfalluntersuchungnach Ereignisnach Aufwand

Branchenlösungen können eine günstige Alternative sein, wenn Ihr Verband eine anbietet. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob das für Sie reicht — auch wenn wir daran nichts verdienen.

Fragen

Häufig gefragt.

Das hängt von den Gefährdungen ab, nicht von der Betriebsgrösse. Bau, Metall, Holz, Chemie und Logistik praktisch immer; Büro und Detailhandel meist nicht. Wir klären das in einem Telefonat.

Für viele Betriebe ja, und sie ist günstiger. Sie funktioniert aber nur, wenn sie tatsächlich gelebt wird — die Suva prüft die Umsetzung, nicht die Mitgliedschaft.

Die Suva untersucht und prüft, ob die Sorgfaltspflichten erfüllt waren. Wer Gefährdungsermittlung, Instruktionsnachweise und Massnahmen vorlegen kann, steht deutlich besser da. Wer nichts hat, riskiert Regress und Strafverfahren.

Für den Aufbau rechnen Sie mit zwei bis vier Tagen verteilt über einige Monate, danach mit einem halben Tag pro Quartal. Ohne diese Zeit funktioniert kein System — das sagen wir vorher.

Ja, direkt im Betrieb und in der Sprache, die verstanden wird. Wir schulen auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Portugiesisch — auf Baustellen ist das kein Nebenpunkt.

Kontakt

Fangen wir mit einem Rundgang an.

Ein halber Tag im Betrieb zeigt mehr als jedes Formular. Danach sagen wir Ihnen, was Pflicht ist, was sinnvoll ist und was Sie sich sparen können.

Wir arbeiten in der ganzen Deutschschweiz, hauptsächlich für Bau-, Gewerbe- und Industriebetriebe. Begehungen finden während des laufenden Betriebs statt — anders sieht man nichts.

  • BüroIndustriestrasse 40, 4600 Olten
  • Telefon+41 62 000 00 00
  • E-Mailberatung@sichergehen.ch
  • Montag – Freitag07.00 – 17.30
  • Begehungenauch früh morgens
  • Nach Unfällenkurzfristig