
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz · Schweiz
Jeder Unfall
hatte vorher eine Vorstufe.
Beinaheunfälle, Improvisationen, fehlende Absicherungen. Wer sie sieht und abstellt, verhindert den Unfall, der sonst irgendwann kommt. Wir bauen mit Ihnen ein Sicherheitssystem, das im Betrieb funktioniert — nicht nur im Ordner.
Leistungen
Fünf Aufgaben.
Wir arbeiten für Betriebe mit erhöhten Gefährdungen — Bau, Industrie, Gewerbe, Logistik — und für Dienstleister, die ihre Pflichten sauber abdecken wollen.
Gefährdungsermittlung
Die Grundlage von allem: systematisch durch den Betrieb, Arbeitsplatz für Arbeitsplatz. Danach wissen Sie, wo die realen Risiken liegen — oft nicht dort, wo vermutet.
Sicherheitssystem
Aufbau nach EKAS-Richtlinie 6508: Sicherheitsleitbild, Organisation, Regeln, Notfallorganisation und Dokumentation. Pragmatisch dimensioniert.
ASA-Beizug
Als beigezogene Spezialisten für Arbeitssicherheit erfüllen wir die Beizugspflicht für Ihren Betrieb — mit festen Betreuungsstunden pro Jahr.
Schulungen
Instruktionen für Mitarbeitende und Vorgesetzte: Absturzsicherung, Stapler, Chemikalien, Notfall. Kurz, konkret und mit Übung statt Folien.
Begehungen
Regelmässige Rundgänge mit Mängelliste, Fotos und Fristen. Der Teil, der aus einem Konzept einen sicheren Betrieb macht.
Wir arbeiten mit dem Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb zusammen und bilden ihn aus. Ziel ist, dass Sie uns möglichst wenig brauchen — nicht möglichst viel.

Pflichten
Was das Gesetz verlangt.
„Die Verantwortung für Arbeitssicherheit liegt bei der Geschäftsleitung. Sie lässt sich delegieren — die Haftung nicht.“
Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen in seinem Betrieb ermitteln und Massnahmen treffen. Betriebe mit besonderen Gefährdungen müssen zusätzlich Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen. Bei einem schweren Unfall prüft die Suva, ob das geschehen ist — und bei grober Fahrlässigkeit kürzt sie Leistungen oder nimmt Regress. Das trifft dann die verantwortliche Person persönlich.
EKAS-Richtlinie
Regelt den Beizug von Spezialisten. Für Betriebe mit besonderen Gefährdungen verbindlich.
Bei grober Fahrlässigkeit
Die Suva kann Leistungen kürzen und auf Verantwortliche zurückgreifen.
Nachweisbar
Mitarbeitende müssen instruiert und die Instruktion dokumentiert sein. Ohne Unterschrift gilt sie als nicht erfolgt.
Schriftlich
Aufgaben können übertragen werden — aber nur schriftlich, mit Kompetenzen und Mitteln.
Begehung
Vier Schritte pro Rundgang.
Rundgang
Zwei bis drei Stunden durch den Betrieb, mit dem Sicherheitsbeauftragten und wo möglich mit Mitarbeitenden aus dem Bereich.
Mängelliste
Mit Foto, Beschreibung, Risikobewertung und Verantwortlichkeit. Nicht mehr als zwanzig Punkte — sonst wird nichts umgesetzt.
Priorisieren
Was gefährdet Leib und Leben, wird sofort behoben. Der Rest bekommt eine realistische Frist statt eines frommen Wunsches.
Nachkontrolle
Beim nächsten Rundgang wird die alte Liste zuerst durchgegangen. Offene Punkte werden eskaliert, nicht neu datiert.
Preise
Was es kostet.
Wir arbeiten mit Jahrespauschalen für die laufende Betreuung und mit Tagessätzen für Aufbauprojekte.
| Leistung | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Gefährdungsermittlung | bis 30 Mitarbeitende | CHF 3'400 |
| Aufbau Sicherheitssystem | bis 30 Mitarbeitende | CHF 7'500 – 14'000 |
| ASA-Betreuung | bis 30 Mitarbeitende | ab CHF 3'200 / Jahr |
| Begehung einzeln | halber Tag | CHF 950 |
| Schulung | 2 – 4 Stunden | CHF 1'200 |
| Unfalluntersuchung | nach Ereignis | nach Aufwand |
Branchenlösungen können eine günstige Alternative sein, wenn Ihr Verband eine anbietet. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob das für Sie reicht — auch wenn wir daran nichts verdienen.
Fragen
Häufig gefragt.
Das hängt von den Gefährdungen ab, nicht von der Betriebsgrösse. Bau, Metall, Holz, Chemie und Logistik praktisch immer; Büro und Detailhandel meist nicht. Wir klären das in einem Telefonat.
Für viele Betriebe ja, und sie ist günstiger. Sie funktioniert aber nur, wenn sie tatsächlich gelebt wird — die Suva prüft die Umsetzung, nicht die Mitgliedschaft.
Die Suva untersucht und prüft, ob die Sorgfaltspflichten erfüllt waren. Wer Gefährdungsermittlung, Instruktionsnachweise und Massnahmen vorlegen kann, steht deutlich besser da. Wer nichts hat, riskiert Regress und Strafverfahren.
Für den Aufbau rechnen Sie mit zwei bis vier Tagen verteilt über einige Monate, danach mit einem halben Tag pro Quartal. Ohne diese Zeit funktioniert kein System — das sagen wir vorher.
Ja, direkt im Betrieb und in der Sprache, die verstanden wird. Wir schulen auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Portugiesisch — auf Baustellen ist das kein Nebenpunkt.
Kontakt
Fangen wir mit einem Rundgang an.
Ein halber Tag im Betrieb zeigt mehr als jedes Formular. Danach sagen wir Ihnen, was Pflicht ist, was sinnvoll ist und was Sie sich sparen können.
Wir arbeiten in der ganzen Deutschschweiz, hauptsächlich für Bau-, Gewerbe- und Industriebetriebe. Begehungen finden während des laufenden Betriebs statt — anders sieht man nichts.
- BüroIndustriestrasse 40, 4600 Olten
- Telefon+41 62 000 00 00
- E-Mailberatung@sichergehen.ch
- Montag – Freitag07.00 – 17.30
- Begehungenauch früh morgens
- Nach Unfällenkurzfristig